Beste Steuerberater für "Internationales Steuerrecht" 2018

Handelsblatt

Handelsblatt: Beste Steuerberater für „Internationales Steuerrecht“ 2018

Jedes Jahr zeichnet das Handelsblatt deutsche Steuerberater in unterschiedlichen Sachgebieten und Branchen aus, darunter auch das Internationale Steuerrecht. In diesem Jahr wurde die Kanzlei JUHN Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft bundesweit zum „Besten Steuerberater“ für Internationales Steuerrecht ausgezeichnet. Aus rund 3.700 teilnehmenden Steuerberatern setzte sich die Kölner Spezialkanzlei durch.

Unser Video:
Bester Steuerberater

Unser Video zur Auszeichnung im Internationalen Steuerrecht.

1. Spezialisierte Steuerexperten für internationales Steuerrecht in Bonn und Köln

Unsere Kanzlei hat ihre Spezialisierung im internationalen Unternehmensteuerrecht und berät Unternehmen bei Umstrukturierungen, bei internationalen Steuerfragen, Unternehmenskäufen und Unternehmensverkäufen. Im Bereich des internationalen Steuerrechts werden wir unter anderem in folgende Bereichen tätig:

Internationale Unternehmensaktivitäten und grenzüberschreitende Wohnsitzwechsel von Private Clients bergen viele Doppelbesteuerungsrisiken. Dabei lassen sich durch professionelle Beratung Doppelbesteuerungen im Voraus erkennen und vermeiden. Darüber hinaus eruieren wir mit unseren Mandanten im Rahmen der Gestaltungsberatung, wie sie Besteuerungslücken, geringere Steuersätze und weitere Vergünstigungen nutzen können.


2. Inländische Unternehmen: Tätigkeit im Ausland

Deutsche Unternehmen beraten wir beispielsweise bei ihren Aktivitäten im Ausland. Diese sogenannten „out bound“-Investitionen Verfolgen meist das Ziel ausländische Einkaufsgesellschaften oder Verkaufsgesellschaften vor Ort zu gründen. Dabei besprechen wir mit dem Mandanten die optimale Rechtsform im Ausland und ihre steuerliche Einstufung aus deutscher Sicht. Dabei eruieren wir auch die Gründung von ausländischen Betriebsstätten und (Zweig-)Niederlassungen. In diesem Zusammenhang werden in der Regel im Ausland Kapitalgesellschaften (vergleichbar mit der deutschen GmbH) genutzt. Hat Deutschland mit dem Zielland ein besonders günstiges Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, bietet sich jedoch auch die Gründung einer Personengesellschaft (ähnlich einer deutschen GmbH & Co. KG) an. Anschließend lässt sich die Besteuerung insgesamt auf bis zu 25 Prozent reduzieren.


3. Ausländische Unternehmen: Tätigkeiten im Inland

Ebenso beraten wir ausländische Investoren bei ihren Investitionen im Inland („in bound“ Investments). Hierbei bietet sich in der Regel die Gründung einer deutschen GmbH an (see the article: founding a german GmbH). Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass sich der Ort der Geschäftsführung in Deutschland befindet. Hierzu wird in der Regel ein deutscher Geschäftsführer bestellt, der auch tatsächlich in Deutschland wohnt und arbeitet.

Besonders wichtig ist in dem Zusammenhang, das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Staat des Anteilseigners zu prüfen. denn nur wenn ein günstiges Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt, oder es sich um einen Mitgliedstaat der Europäischen Union handelt, können Gewinne auch steuergünstig ins Ausland ausgeschüttet werden.

Of course, all of our tax consultants and lawyer speak english.


4. Private Clients

Privatpersonen beraten wir selbstverständlich bei all ihren Auslandsaktivitäten. Hierzu zählen beispielsweise Fragen zum steuerlichen Wohnsitz, zum gewöhnlichen Aufenthalt (180 Tagesregel) und zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Dabei werden wir besonderes häufig bei der sogenannten Wegzugssteuer hinzugezogen. Diese greift, wenn ein GmbH-Gesellschafter ins Ausland zieht und kann erhebliche steuerliche Nachteile auslösen. Wir beraten dabei zu den Möglichkeiten einer besonders niedrigen Bewertung und zu Stundungs- & Erlassanträgen.

Den vollständigen Artikel können Sie kostenlos abrufen unter http://www.handelsblatt.com/unternehmen/dienstleister/handelsblatt-test-2018-das-sind-deutschlands-beste-steuerberater-digitalisierung-setzt-branche-unter-druck/21044572.html


Steuerberater für internationale Besteuerung

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung von Unternehmen spezialisiert. Bei internationalen Steuerfragen schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

  1. Umfassende Beratungen im Internationalen Steuerrecht
  2. Vermeidung der Hinzurechnungsbesteuerung
  3. Entwicklung von Maßnahmen zur Reduktion der Steuerlast (z.B. RechtsformwahlSitzverlegung)
  4. Beratung zur Wegzugsbesteuerung von GmbH-Gesellschaftern
  5. Reduzierung der Quellenbesteuerung nach § 50a EStG durch Betriebsausabenabzug bei Lizenzen
  6. Betriebsausgabenabzug trotz Lizenzschranke
  7. Laufende Steuerberatung von international tätigen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften

Sprechen Sie unsere Experten für internationales Steuerrecht an. Mit zwei Steuerberatern und zwei Steueranwälten haben wir uns auf internationale Besteuerungsfragen spezialisiert. Wir beraten Unternehmen in Bonn, Köln, Düsseldorf, Aachen, Münster, Frankfurt und Koblenz. Unternehmensgruppen ziehen uns bundesweit bei komplexen internationalen Fragestellungen per Telefon hinzu, u. a. aus Neuwied, München, Hamburg, Berlin, Bremen, Münster, Nürnberg und Leipzig. Dabei beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

Standort
Köln

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

Standort
Bonn

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

Telefon-/ Videokonferenz

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr


Lehrauftrag für internationale Besteuerung

Unsere besonderen Expertisen für internationales Steuerrecht werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „Internationales Steuerrecht“. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung:

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